Wer sich ein neues Tier zulegen will, sollte sich vorher erkundigen, ob er es in seinem Bundesland so einfach halten kann. Während in einem Bundesland wie NRW die Haltung von Giftschlangen oder Krokodilen lediglich an eine bestehende Volljährigkeit geknüpft ist, sieht es hier in Thüringen bei Weitem strenger aus. Eine Aufzählung der Gefahrentiere könnt ihr euch hier herunterladen. Die Haltung in Thüringen ist an folgende Bedingungen geknüpft und der Gefahrentierverodnung zu entnehmen (als Download verfügbar):
§ 2 (1)) Tiere sind so zu halten, dass Menschen und Sachen nicht gefährdet werden. Sie sind insbesondere in sicherem Gewahrsam zu halten.
§ 2 (3) Die zuständige Behörde kann Anordnungen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Tieren verbunden ist, insbesondere Störungen gegen Bestimmungen dieses Gesetzes, abzuwehren.
Im § 4 (1) Pkt.1-5 ist die Erlaubnispflicht geregelt:
- Sachkundenachweis,
- Vollendung des 18.Lebensjahres,
- entsprechende Haftpflichtversicherung zur Deckung für entstandene Schäden durch das Gefahrentier: Mindestversicherungssumme für Personenschäden 500.000 Euro und sonstige Schädigen mit 250.000 Euro,
- bei Gifttieren das Bereithalten des geeigneten Gegenmittels und Behandlungsempfehlungen,
- Nachweis über ein besonders wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung dieses Tieres.
Am letzten Punkt scheitert es meistens, denn damit möchte der Gesetzgeber das Halten als reines Hobbyinteresse an solchen Tieren unterbinden.
Weiterhin wird nach § 6 die Zuverlässigkeit geprüft, bevor eine Erlaubnis ausgestellt wird. Dies betrifft insbesondere Einträge im Führungszeugnis wegen Gewaltdelikten, Straftaten bei Trunkenheit, Straftat gegen das Waffengesetz, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Straftat gegen das Tierschutzgesetz usw. Weiterhin ist nicht zuverlässig, wer keinen festen Wohnsitz hat, alkohol-, drogen- oder/und arzneimittelsüchtig ist oder wer einen Betreuer nach § 1896 BGB aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung hat.
Eine Erlaubnis in unserem Heimatort Jena kostet pro Tier ab 50,00 Euro je nach Umfang und Aufwand.
Nach § 14 werden Ordnungswidrigkeiten, darunter auch das Halten eines Gefahrentieres z.B. ohne entsprechender Erlaubnis, mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet.
Quelle: Petra Günzel Fachdienst für Komunale Ordnung
Die reine Hobbyhaltung von Gefahrentieren ist in Thüringen aktuell also nicht möglich und sollte von Interessenten bedacht werden, die Geld in den geforderten Sachkundenachweis investieren aber kein wissenschaftliches oder kommezielles nteresse nachweisen können.